Die Hauptkasse ist das Herzstück der K.HH. Hier werden sämtliche Zahlungen der Stadt abgewickelt. Egal ob Sie Sozialleistungen der Stadt bekommen, ein Strafmandat zahlen, Gebühren für einen Reisepass zahlen, immer wickelt die Hauptkasse diese Zahlungen ab. Wenn Sie eine Rechnung an die Stadt schicken, geht diese immer bei der Hauptkasse ein und wird dort am selben Tag bearbeitet. Mal angenommen, Sie vergessen eine Zahlung an die Stadt zu leisten, dann bekommen Sie Post von einem Teil der Hauptkasse, der Vollstreckung. Nicht unbedingt angenehm, aber hier stehen wir immer zur Verfügung, um diese Sache aus der Welt zu schaffen. Die Hauptkasse ist aber auch in Projekten tätig. So hat die Hauptkasse gemeinsam mit den Bezirken der Stadt, maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bearbeitung im Zusammenhang mit Unterhaltsvorschüssen für Kinder deutlich verbessert wird. Vor allem, dass die Stadt, die an die Kinder gezahlten Vorschüsse von den leiblichen Vätern wieder zurückholt, denn die sind ja eigentlich verantwortlich.
Die Zentralkasse sorgt dafür, dass die Auszahlungen der Fachbehörden, Bezirksämter, Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) auf den Konten der Zahlungsempfänger als Geldeingang gebucht werden.
Dafür werden die hierfür notwendigen Informationen fristgerecht an die Hausbanken der FHH übergeben. Diese leiten die Zahlungen an die Banken und Sparkassen der Zahlungsempfänger weiter. Dort erfolgt die Gutschrift auf den Empfängerkonten.
Der Zentrale Rechnungseingang (ZRE) ist zuständig für die Erstverarbeitung sämtlicher eingehender Rechnungen und Zahlungsanordnungen der Kernverwaltung der FHH (Behörden und Bezirksämter) sowie für zahlreiche Landesbetriebe und Hochschulen der Stadt Hamburg.
Die eingehenden Papierrechnungen werden hier digitalisiert, elektronisch eingehende Rechnungen angenommen und für die weitere Rechnungsbearbeitung, die dann in einem elektronischen Bearbeitungsworkflow erfolgt, den zuständigen Stellen zugeleitet und anschließend archiviert. Darüber hinaus werden hier zahlreiche weitere Papierdokumente digitalisiert und den Fachdienststellen für eine elektronische Bearbeitung und elektronische Aktenführung zur Verfügung gestellt.
Das Forderungsmanagement der Kasse.Hamburg ist für die Beitreibung offener Geldforderungen der Fachbehörden, Bezirksämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig.
Die Zuständigkeit des Forderungsmanagement umfasst:
Als Hamburgs zentrale Vollstreckungsbehörde leistet das Forderungsmanagement für andere Stellen Amts- und Vollstreckungshilfe (z.B. für andere Stadtkassen, Kammern und Innungen) und leitet Vollstreckungsmaßnahmen gegen außerhamburgische Schuldner ein. Die Vollstreckbarkeit der Forderungen wird durch die beauftragenden Stellen bestätigt; der zugrunde liegende Bescheide (z.B. ein Kostenfestsetzungsbescheid oder ein Bußgeldbescheid) ist zugleich der vollstreckbare Titel. Die Vollstreckungstätigkeit beginnt, sobald Sie eine offene und fällige Forderung (trotz Mahnung) nicht beglichen haben.
Unsere Maßnahmen erfolgen sowohl in das bewegliche als auch in das unbewegliche Vermögen sowie in Forderungen und andere Vermögensrechte.
Herr Mahncke
Geschäftsbereichsleitung
Herr Harnacke
Stellvertretende Geschäftsbereichsleitung